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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Unseren sämtlichen, auch künftigen, Bestellungen,Lieferungen und Leistungen liegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen, unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen. Sie sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Umfang der Lieferungen oder Leistungen

a) Für den Umfang der Lieferung oder Leistungen sind die vereinbarten Erklärungen maßgebend. Soweit keine entsprechenden Erklärungen vorliegen, gilt der Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung der Firma Handhabungstechnik-Walter als maßgeblich.

b) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schaltplänen,Mustern, Softwarequellcode und anderen Unterlagen behält sich die Fa. Handhabungstechnik-Walter, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, das Eigentums- und urheberrechtliches Verwertungsrecht uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Handhabungstechnik-Walter Dritten zugänglich gemacht werden.Zu Angeboten gehörende Zeichnungen, Schaltpläne,Muster, Softwarequellcode und weitere Unterlagen sind,soweit der Fa. Handhabungstechnik-Walter der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.Soweit Unterlagen an die Fa. Handhabungstechnik-Walter ausgehändigt werden, ist diese berechtigt diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, soweit sie daraus zulässigerweise Leistungen oder Lieferungen überträgt.

c) Die Firma Handhabungstechnik-Walter ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Lieferzeit

a) Liefertermine und Fristen sind für die Fa. Handhabungstechnik-Walter unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich oder vertraglich vereinbart. Bei ausdrücklich vereinbarten Lieferfristen ist die Fa. Handhabungstechnik-Walter berechtigt bei höherer Gewalt für die Dauer der Behinderung die Lieferzeit entsprechend anschließend zu verlängern und wenn die Leistung dadurch unmöglich wird oder wesentlich erschwert wird vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für die Fa. Handhabungstechnik-Walter im Zeitpunkt des Vertragsabschluß mit dem Käufer nicht vorhersehbare Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend die Selbstbelieferung der Fa. Handhabungstechnik-Walter. Sobald solche Auswirkungen ersichtlich sind, verpflichtet sich die Fa. Handhabungstechnik-Walter den Vertragspartner entsprechend zu verständigen.Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass sämtliche vom Besteller zu liefernde Unterlagen,erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen durch den Vertragspartner erfolgen. Die Fa. Handhabungstechnik-Walter ist berechtigt in den Fällen, dass weitere fällige Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen oder Leistungen durch den Vertragspartner nicht beglichen sind, auch bei einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit ein ihr zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

b) Im Fall des Annahmeverzuges des Vertragspartners steht der Firma Handhabungstechnik-Walter das Recht zu ohne vorherige Ankündigung über die Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von der Fa. Handhabungstechnik-Walter zu bestimmenden, Frist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

c) Die Lieferfrist gilt als eingehalten:

- bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht wurde.

- bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage sobald diese innerhalb der vereinbaren Frist erfolgt ist. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Einhaltung der Lieferungsfrist durch Verschulden der Fa. Handhabungstechnik-Walter sind die Entschädigungsansprüche für die Zuspätlieferung auf insgesamt 20 % der Auftragssumme begrenzt. Dies gilt nicht, soweit der Fa. Handhabungstechnik-Walter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre.

d) Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so kann die Fa.Handhabungstechnik-Walter beginnend ab 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat verlangen. Das Lagergeld wird auf 5 % insgesamt begrenzt, es sei denn, dass die Fa. Handhabungstechnik-Walter tatsächliche höhere Kosten nachweist.

4. Preis/Zahlung

Die Preise der Fa. Handhabungstechnik-Walter verstehen sich ausschließlich der Kosten für Versand ab Firmensitz, Verpackung und Transportversicherung. Die Kosten für Aufstellung oder Montage werden gesondert berechnet. Es handelt sich um Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert erhoben. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels ist die Fa. Handhabungstechnik-Walter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten und können nach Nachweis geltend gemacht werden. Die Fa. Handhabungstechnik-Walter ist berechtigt pro Mahnung mindestens € 12,00 Mahnkosten zu erheben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch wenn ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Fa. Handhabungstechnik-Walter die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der ansonsten zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Einrichtung ausgeliefert haben. Bei vereinbarter Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht am Tag der Übernahme im eigenen Betrieb des Vertragspartners die Gefahr über. Soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Probebetrieb bzw. die Übernahme im eigenen Betrieb unverzüglich an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage angeschlossen wird. Nimmt der Besteller das Angebot der Fa. Handhabungstechnik-Walter einen Probebetrieb und die Übernahme im  eigenen Betrieb durchzuführen nicht an, so geht nach Ablauf von 14 Tagen nach Absendung dieses Angebotes die Gefahr auf den Besteller über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferung oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch die Fa. Handhabungstechnik-Walter. Bei etwaigen Rücksendungen durch Käufer an die Fa. Handhabungstechnik-Walter trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen der Fa. Handhabungstechnik-Walter. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben Eigentum der Fa. Handhabungstechnik-Walter bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt, ebenso grundsätzlich die Weiterveräußerung. Dem Wiederverkäufer wird widerruflich im gewöhnlichen Geschäftsgang der Weiterverkauf unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Vertragspartner der Fa. Handhabungstechnik-Walter bereits hiermit zur Sicherung in Höhe des Wertes der Fa. Handhabungstechnik-Walter zustehenden offenen Forderungen ab. Der Vertragspartner ist berechtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Fa. Handhabungstechnik-Walter ist berechtigt den Abnehmern des Vertragspartners die Abtretung jederzeit anzuzeigen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer nach obiger Regelung zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, wird die Fa. Handhabungstechnik-Walter auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Soweit der Kunde Waren verarbeitet, verbindet oder vermischt wird die Fa. Handhabungstechnik-Walter Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis der von ihr gelieferten zu den von ihr nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Ware gilt als Vorbehaltsware der Fa.Handhabungstechnik-Walter.

7. Haftungsausschluss

Jegliche Haftung der Firma Handhabungstechnik-Walter ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, dies gilt insbesondere auch für Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung und für die Haftung von Folgeschäden oder mittelbaren Schäden. Soweit zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes entgegenstehen, bleibt es bei der Haftung der Fa. Handhabungstechnik-Walter.

8. Gewährleistung

a) Die Handhabungstechnik-Walter gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern, sowie etwaige, ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.

b) Offene Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen etc. sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be - oder Verarbeitung schriftlich binnen Wochenfrist, beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung bei dem Vertragspartner zu rügen. Für Vollkaufleute gilt, dass verdeckte Mängel binnen einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzuzeigen sind. Bei Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden sind ebenso auch dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen. Die Untersuchungsfristen gemäß § 377 ff. HGB bleiben unberührt.

c) Im Falle rechzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen ist die Firma Handhabungstechnik-Walter nach ihrer Wahl verpflichtet nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

d) Die Gewährleistungs- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:

- Schäden und Verlusten, die durch Fehler bei der Installation entstehen, soweit diese nicht durch die Firma Handhabungstechnik-Walter vorgenommen wird, oder auf Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt etc. zurückzuführen sind.

- unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen sowie sonstige Eingriffe von Kunden oder anderen nicht von der Firma Handhabungstechnik-Walter hierzu ermächtigten Personen

- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder weiteren Anweisungen des Personals der Fa. Handhabungstechnik-Walter.

- Transportschäden

- Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile- Schäden die beim Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind

- Waren, für die keine Garantiepflicht besteht, wie z.B.Verschleißteile, Farbbänder etc.- Ansprüche wegen geringfügiger Abweichungen der Ausführung gegenüber den Katalogen, Werbematerialien,Mustern etc.

- schlechte Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber

e) für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile und Austausch haftet die Fa. Handhabungstechnik-Walter im gleichen Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteilsbzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

f) für gebrauchte Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, diese werden gekauft wie besehen.

g) für Software gilt ergänzend zu den sonstigen AGB noch zusätzlich folgendes: Soweit Software Vertragsgegenstand ist, gelten zusätzlich und gegebenenfalls auch einschränkend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, auch wenn diese vorab dem Käufer nicht bekannt waren. Hat der Käufer die Lizenzbedingungen nicht gekannt, ist er berechtigt, die gelieferte Software unbenutzt, originalverpackt und mit unverletztem Lizenzsiegel binnen 2 Tagen zurückzugeben. Für Software übernimmt die Fa. Handhabungstechnik-Walter gegenüber dem Käufer die Gewährleistung, die der Softwarehersteller in seinen Lizenzbedingungen einräumt. Die Fa. Handhabungstechnik-Walter haftet für die von ihr nicht entwickelte Software nicht für die Geeignetheit von Software für den Betrieb des Käufers. Für die von der Fa. Handhabungstechnik-Walter entwickelte Software übernimmt die Fa. Handhabungstechnik-Walter keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen bei allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, behält sich die Fa. Handhabungstechnik-Walter das Wahlrecht vor,den Fehler, soweit sie zu dessen Beseitigung in der Lage sind je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Softwareversion, durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers zu beseitigen.

9. Unmöglichkeit/Vertragsanpassung

Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Bestellers und die über die genannte Grenze in Höhe von 10 % hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

a) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Firmensitz der Fa. Handhabungstechnik-Walter.

b) Für die vertraglichen Beziehungen gilt Deutsches Recht.

c) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Fa. Handhabungstechnik-Walter ist der Firmensitz der Fa. Handhabungstechnik-Walter.

11. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungenersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck derunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zuverfahren. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfender Schriftform. Für etwaige notwendige behördliche Genehmigungen, insbesondere Ausfuhrgenehmigungen, trägt der Vertragspartner die Verantwortung, die Fa. Handhabungstechnik-Walter übernimmt hier keine Verantwortung.

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